Widerrufsjoker

EuGH-Urteil ermöglicht Widerruf von Darlehensverträgen:
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Nutzen Sie das Urteil des EuGH!

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Ob Immobiliendarlehen, Autokredit, Leasingvertrag, Anlagenfinanzierung oder jeder andere Verbraucherkredit – Banken müssen ihre Privatkunden klar und verständlich über ihr Widerrufsrecht belehren, sonst beginnt die dafür gesetzte Frist nicht zu laufen.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26.03.2020 (Az. C‑66/19) zweifelsfrei festgestellt, dass die in Deutschland für Darlehensverträge und Kredite von den Banken überwiegend verwendete Widerrufsbelehrung gemäß dem Muster aus der Anlage 6 bzw. 7 des Art 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in der jeweiligen Fassung gegen EU-Recht und die Richtlinie 2008/48/EG verstößt.

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Was bedeutet das? Mit dem EuGH-Urteil sind wohl die meisten der ab 30. Juli 2010 geschlossenen Verbraucherkredite potenziell fehlerhaft und damit widerrufbar – auch wenn die 14-tägige Widerrufsfrist längst abgelaufen ist. Kunden können solche Verträge zum Teil also auch heute noch widerrufen, in Einzelfällen sogar selbst dann noch, wenn das Darlehen bereits vollständig zurückgezahlt worden ist.

Im Kern geht es darum, dass Verbraucher aus der Widerrufsbelehrung selbst erkennen können müssen, welches Widerrufsrecht sie haben, innerhalb welcher Frist ein Widerruf ausgeübt werden kann und wann diese Frist zu laufen beginnt. Dabei muss diese Belehrung gemäß der EU Richtlinie „klar und prägnant“ sein und es genügt nicht, wenn lediglich im Wege einer sogenannten „Kaskadenverweisung“ auf eine Kette von unterschiedlichen Paragrafen im nationalen Recht verwiesen wird.

Fazit: Alle Verträge mit einer solchen „Kaskadenverweisung“ sind somit betroffen und potentiell widerrufbar.

Ihre Chance – Ihre Vorteile

Handeln Sie jetzt!

Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag durch unsere Kanzlei rechtlich daraufhin prüfen, ob dieser widerrufen werden kann. Sie können als Kreditnehmer in mehrfacher Hinsicht davon profitieren und im Einzelfall viele tausend Euro sparen oder zurückfordern.

Im Rahmen einer Rückabwicklung des Darlehensvertrages kann eine teilweise Rückerstattung gezahlter Zinsen gefordert werden, wenn diese deutlich überhöht sind. Des Weiteren entfällt beim Widerruf die Vorfälligkeitsentschädigung, die eine Bank bei außerplanmäßiger und vorzeitiger Vertragskündigung verlangen darf.

So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Darlehen vorzeitig und ohne Strafzinsen zu tilgen oder im Rahmen einer Umschuldung von dem derzeit deutlich niedrigeren Zinsniveau zu profitieren. Wenn Sie auch künftig Kunde bei Ihrer bisherigen Bank bleiben möchten, bietet sich so die Möglichkeit, im Rahmen einer Umschuldung über neue und bessere Konditionen zu verhandeln. Ihre Verhandlungsposition ist durch das Urteil des EuGH deutlich gestärkt.

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Widerrufsrecht

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Immobilienkredit

  • Kreditrückabwicklung
  • Bank erhält Darlehenssumme zurück
  • Kreditnehmer tilgt Kredit sofort ohne Vorfälligkeitsentschädigung
  • Kreditnehmer schließt neue Finanzierung zu erheblich günstigeren Konditionen ab

Autokredit

  • Rückgabe des Wagens
  • Kreditnehmer erhält alle geleisteten Zahlungen und Raten unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück
  • In Einzelfällen entfällt sogar die Nutzungsentschädigung
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Darum geht es:

  • Vertragsabschluss seit 11.06.2010
  • Jede Art von Verbraucherkredit (z.B. Immobilie, Auto), aber auch Privatkredite für Mietshäuser oder Gewerbeimmobilien
  • Verträge mit fehlerhaften Widerrufsinformationen
  • Verträge ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben
  • Noch nicht abgelöste Darlehen
  • Bereits getilgte Darlehen

Ihre Vorteile:

  • Widerruf des Verbraucherkredits
  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung
  • Ggfls. Rückerstattung bezahlter und deutlich überhöhter Zinsen
  • Umschuldung und Neuabschluss zu deutlich günstigeren Zinssätzen
  • Deutliche Einsparungen oder Rückerstattungen
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Lassen Sie sich rechtlich beraten – bevor Sie widerrufen!

Wir prüfen Ihre Kreditverträge, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden auf die Möglichkeit eines Widerrufs. Dazu geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

Bitte füllen Sie unser Rückrufformular aus. Wenn Sie nicht umgehend, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt, zurückgerufen werden möchten, dann geben Sie uns bitte in den dafür vorgesehenen Feldern eine Zeit vor. Teilen Sie uns kurz Ihr Anliegen mit, damit wir uns besser auf das Telefonat vorbereiten können. Gerne werden wir Sie anrufen.

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